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   BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89   

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BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1992 - 7 RAr 24/89 (https://dejure.org/1992,9016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Wiederaufnahmeklage - Anforderungen an eine Gegenvorstellung - Bindung des Gerichts an seine Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.09.1967 - V S 9/67

    Materielle Rechtskraft eines Verwerfungsbeschlusses - Zulässigkeit eines

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung kann indes nicht davon abhängen, ob - bei gleichem Inhalt - ein Urteil oder Beschluß ergangen ist (BSG SozR Nr. 5 zu § 169 SGG; BFHE 89, 332; BGH Betrieb 1974, 1766).

    In der Rechtsprechung des BSG besteht allerdings Übereinstimmung dahin, das ungeachtet der Bindungswirkung ein Beschluß, durch den eine Revision wegen Fristversäumnis verworfen wurde, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis nicht entgegensteht (BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG), es sei denn, daß über die Wiedereinsetzung schon zum Nachteil des Rechtsmittelführers entschieden worden ist (vgl BFHE 89, 332; 90, 454; BAG AP Nr. 1 zu § 238 ZPO).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Wenn schlüssig gerügt wird, die Entscheidung des Gerichts beruhe tragend auf einem offenkundigen Verstoß gegen ein Verfahrensgrundrecht oder gegen die verfahrensrechtlichen Garantien eines anderen Grundrechts, liegt es von Verfassungs wegen zwar nahe, Gegenvorstellungen allgemein zuzulassen (vgl BVerfGE 73, 322, 327 ff mwN).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Denn aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder ein Anspruch auf ein Rechtsgespräch zwischen Beteiligten und Gericht noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters (vgl BVerfGE 66, 116, 147; 67, 90, 96; 74, 1, 5 f).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91

    Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Daher bestehen erhebliche Bedenken, den Fachgerichten die Befugnis zuzuerkennen, sie bindende Urteile und Beschlüsse auf Gegenvorstellung abzuändern oder aufzuheben, ohne daß zuvor § 318 ZPO geändert worden ist oder eine iS von § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen wäre (BSG SozR 3-1750 § 318 Nr. 1).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    Die durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Möglichkeit, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 1, 418, 429 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52]; 19, 198, 201; 60, 1, 5), war damit gegeben.
  • BFH, 30.10.1967 - VI K 1/67

    Restitutionsklage - Steuergerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Tatsächliche

    Auszug aus BSG, 03.08.1992 - 7 RAr 24/89
    In der Rechtsprechung des BSG besteht allerdings Übereinstimmung dahin, das ungeachtet der Bindungswirkung ein Beschluß, durch den eine Revision wegen Fristversäumnis verworfen wurde, der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Fristversäumnis nicht entgegensteht (BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG), es sei denn, daß über die Wiedereinsetzung schon zum Nachteil des Rechtsmittelführers entschieden worden ist (vgl BFHE 89, 332; 90, 454; BAG AP Nr. 1 zu § 238 ZPO).
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies - unter Berücksichtigung insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - angenommen, wenn die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt (Senatsbeschluß vom 12. November 1997 - 8 BH (Kn) 5/97 - BSG vom 8. September 1997 - 3 RK 27/95 - 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - offengelassen BSG vom 3. August 1992 - 7 RAr 24/89 - keine Umgehung des § 160a Sozialgerichtsgesetz , um nach Ablauf der Begründungsfrist weitere Zulassungsgründe geltend zu machen: Senatsbeschluß vom 15. April 1988 - 8 BKn 9/88 - BSG vom 6. Oktober 1983 - 2 BU 167/83 -).
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